Einspeisevergütung 2011 bzw. 2012
Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten durch das erneuerbare Energien Gesetz (EEG) feste Sätze, welche für 20 Jahre garantiert sind.
Die hier aufgeführten Einspeisevergütungssätze gelten für die Installation auf einem Gebäude mit Schräg- bzw. Flachdach, bei der Einspeisung ins allgemeine Stromnetz, ohne Eigenverbrauchsregelung und ohne Anpassungen durch die Gleitklausel bzw. durch zukünftige Gesetzesänderungen.
Die urspünglich für den 1. Juli 2011 vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung wird nun doch nicht durchgeführt. Als Grund gab die Bundesregierung an, dass die angestrebten Ausbau- und Installationvolumen in den (maßgeblichen) ersten Monaten in 2011 nicht erreicht worden sind.
Ende Oktober 2011 hat die Bundenetzagentur bekannt gegeben, dass die Einspeisevergütung 2012 für Photovoltaikstrom um 15% gegenüber 2011 sinkt. Die entsprechenden Werte finden Sie in der untenstehenden Tabelle:
| Datum der Inbetriebnahme | bis 30 kW | über 30 bis 100 kW |
über 100 bis 1000 kW |
über 1000 kW |
|---|---|---|---|---|
| 2011 | 28,74 Cent | 27,33 Cent | 25,86 Cent | 21,56 Cent |
| 2012 | 24,43 Cent | 23,23 Cent | 21,98 Cent | 18,33 Cent |
| 2013 |